Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen im Rahmen des Programms "Innovative Hochschule"
Die folgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Teilnehmenden von Veranstaltungen, die im Rahmen des Förderprogramms “Innovative Hochschulen” angeboten werden, und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), im Folgenden “Veranstalter” genannt. Das BMBF hat den zuständigen Projektträger des Programms, die VDI Technologiezentrum GmbH (VDI TZ) mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltungen beauftragt. Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Teilnehmenden ist ausdrücklich ausgeschlossen.
I. Allgemeine Regelungen
I.1. Anmeldung, Zugangsdaten, Stornierung
I.1.1 Vertragsschluss
Nach Abschluss der Anmeldung (über die Website oder auf anderem Wege) erhalten Teilnehmende zunächst eine Eingangsbestätigung, die noch unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Plätzen bei der Veranstaltung steht. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Veranstalter den Teilnehmenden eine ausdrückliche Teilnahmebestätigung per E-Mail zuschickt.
I.1.2 Zugangsberechtigung
Die Teilnahmebestätigung gilt als Zugangsberechtigung für die gewählte Veranstaltung. Bei Online-Veranstaltungen wird den Teilnehmenden vor der Veranstaltung per E-Mail ein Login-Code oder Link zum Betreten des digitalen Konferenzraums übermittelt.
I.1.3 Stornierung/Widerruf
Angemeldete Personen können ihre Teilnahme an der Veranstaltung jederzeit ohne Angabe von Gründen stornieren. Eine Stornierungsfrist gibt es nicht. Der Veranstalter bittet um aktive Abmeldung über das Anmeldeformular oder um eine zeitnahe Information an info@innovative-hochschule.de, damit frei werdende Plätze ggf. an nachrückende Gäste vergeben werden können.
I.2. Verlegung/Programmänderung, Absage und Abbruch
I.2.1 Verlegung/Programmänderung
Der Veranstalter behält sich das Recht zur zeitlichen Verlegung der Veranstaltung, von Veranstaltungsteilen sowie zu Programmänderungen vor. In allen Fällen behalten bestätigte Anmeldungen zu der Veranstaltung ihre Gültigkeit.
I.2.2 Absage
Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus sachlichen Gründen, u.a. wegen zu geringer Teilnehmendenzahl, bis sieben Tage vor Beginn der Veranstaltung abzusagen. Sofern ein wichtiger, vom Veranstalter nicht beeinflussbarer Grund erst später eintritt (z.B. Erkrankung des Vortragenden, behördliche Anordnung), ist auch eine kurzfristigere Absage möglich.
I.2.3 Wiederholung der Veranstaltung
Im Fall einer Wiederholung der Veranstaltung, d.h. Neuansetzung einer bereits begonnenen und dann abgebrochenen Veranstaltung, gilt die Wiederholung als neue Veranstaltung. Die Teilnahmebestätigung für die ursprüngliche Veranstaltung besitzt hierfür keine Gültigkeit, es sei denn, der Veranstalter weist ausdrücklich auf eine Gültigkeit auch für die Wiederholung hin.
I.3. Urheberrechte
I.3.1 Tagungsunterlagen
Sämtliche Tagungsunterlagen der Veranstaltungen des Veranstalters sind urheberrechtlich geschützt. Den Teilnehmenden wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Es ist den Teilnehmenden insbesondere nicht gestattet, die Tagungsunterlagen zu ändern, sie entgeltlich oder unentgeltlich öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.
I.3.2 Verbot der Aufzeichnung
Eine Aufzeichnung der Veranstaltung sowie von Teilen davon durch die Teilnehmenden ist untersagt.
I.4. Haftung
Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Veranstaltungsinhalte sowie der Tagungsunterlagen, ebensowenig für die Verwertbarkeit der Veranstaltung für berufliche oder persönliche Zwecke der Teilnehmenden.
Bei Online-Veranstaltungen ist eine Haftung bei Zugangsmanipulationen durch Dritte für die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netzen, andere Server, Software und Daten Dritter sowie bei Malsoftware Dritter ausgeschlossen. Unsere Haftung ist gleichfalls ausgeschlossen, wenn die Veranstaltung aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Veranstalters liegen (Verschulden Dritter, schuldhaftes Verhalten von Teilnehmenden, Fehlanwendungen) über das Internet nicht erreichbar ist.
Wir weisen ferner ausdrücklich darauf hin, dass bei Online-Veranstaltungen der Datenschutz für Datenübertragung in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Die Teilnehmenden sind daher darüber informiert, dass Dritte unter Umständen technisch in der Lage sind, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Kommunikationsverkehr einzusehen. Eine hieraus resultierende Haftung ist ausgeschlossen.
Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verursachung von Schäden, bei der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, bei arglistiger Täuschung oder in Produkthaftungsfällen. Im Falle der Verletzung einer Garantie richtet sich der Haftungsumfang nach dem Inhalt des Garantieversprechens.
Im Übrigen haftet der Veranstalter bei jeder fahrlässigen Verletzung solcher Pflichten, deren Erreichung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen, bei jeder fahrlässigen Verletzung unwesentlicher Nebenpflichten durch seine gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten sowie bei der grob fahrlässigen Verletzung unwesentlicher Nebenpflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Darüber hinaus ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.
I.5. Umfrage
Im Nachgang zu der Veranstaltung wird der Veranstalter an die Teilnehmenden ggf. eine E-Mail mit einem Link zu einer Umfrage versenden, in der es um die Bewertung der Veranstaltung und ihrer Organisation geht. Die Teilnahme an der Umfrage ist freiwillig.
II. Zusätzliche Bedingungen für die Teilnahme an Online-Veranstaltungen
II.1. Namensangabe, Videoaufnahme, Einwilligung des Teilnehmenden
II.1.1 Verwendungszwecke Video
Der Veranstalter bzw. der mit der Organisation beauftragte Projektträger wird die Online-Veranstaltung als Video aufzeichnen. Dabei sind auf der Aufnahme die von den Teilnehmenden eingegebenen Namen (vgl. Ziffer II.1.2) sowie das von ihrer jeweiligen eigenen Kamera übertragene Bild zu sehen. Das Video wird zu folgenden Zwecken genutzt:
II.1.2 Einwilligung zur Veröffentlichung des Namens
Die Teilnehmenden geben beim Anmeldevorgang zum Zutritt zur Online-Veranstaltung einen Namen für ihr Nutzerprofil ein. Dieser ist frei wählbar und ist während der Veranstaltung in der Kachel der/des Teilnehmenden sowie in der Liste der Teilnehmenden zu sehen. Eine Änderung während der Konferenz ist technisch nicht mehr möglich. Mit der Eingabe ihres Klarnamens erklären die Teilnehmenden ihre Einwilligung, dass der Name den anderen Teilnehmenden bekannt gemacht wird und dass er auch auf dem Video zu sehen ist und sie identifiziert.
II.1.3 Einwilligung Bildnutzung
Die Teilnehmenden können vor und während der Veranstaltung jederzeit entscheiden, die Kamera ihres eigenen digitalen Endgerätes ein- oder auszuschalten. Ist sie eingeschaltet, sind im Kamerasichtfeld befindliche Personen für alle Teilnehmenden der Veranstaltung sichtbar und werden auch Teil der vom Veranstalter angefertigten Videoaufnahme. Die Teilnehmenden erklären mit dem Einschalten ihrer Kamera ihre Einwilligung in die identifizierende Abbildung auf der Videoaufnahme und die Nutzung der Aufnahme gemäß Ziffer II.1.1.
III. Zusätzliche Bedingungen für Präsenzveranstaltungen
III.1. Verhalten in der Veranstaltungsstätte
III.1.1 Hausrecht
Die Wahrnehmung des Hausrechts steht dem Veranstalter oder beauftragten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen des Veranstalters, der Polizei und des Sicherheitspersonals im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an eine Veranstaltung ist stets Folge zu leisten.
III.1.2 Zutritt
Grundsätzlich sind alle Ticketinhaber*innen zum Zutritt zur Veranstaltungsstätte berechtigt. Der Zutritt kann aber verweigert bzw. eine Person der Veranstaltungsstätte verwiesen werden, wenn
a) der/die Ticketinhaber*in sich weigert, sich vor Betreten der Veranstaltungsstätte am Eingang und/oder im Innenraum einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner/ihrer Person und/oder der mitgeführten Gegenstände zu unterziehen;
b) die auf den Tickets aufgedruckten Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck, Platzdaten, Barcode, QR Code, Serien- und/oder Warenkorbnummern) manipuliert, unkenntlich und/oder beschädigt sind oder mit dem Ticket bereits ein Zutrittsversuch erfolgt ist, soweit dies nicht vom Veranstalter zu vertreten ist, und/oder der Ticketinhaber nicht mit demjenigen Teilnehmenden personenidentisch ist, der im Zusammenhang mit dem Ticket entsprechend als Teilnehmender gespeichert und über Individualisierungsmerkmale auf dem Ticket vermerkt ist;
c) die Person ersichtlich alkoholisiert ist und/oder unter Drogeneinfluss steht;
d) einer der folgenden Gegenstände mitgeführt oder verwendet wird: Glasbehälter, Drohnen, pyrotechnische Gegenstände, Fackeln, Waffen und ähnliche gefährliche Gegenstände, Tiere.
Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
III.2. Foto- und Filmaufnahmen, Einwilligung von Teilnehmenden
III.2.1 Verwendungszwecke Foto- und Videoaufnahmen
Auf Präsenzveranstaltungen werden durch Mitarbeitende des Veranstalter bzw. durch vom Veranstalter beauftragte Dienstleister Foto- und/oder Videoaufnahmen von der Veranstaltung und ihren Gästen angefertigt. Die Aufnahmen werden zu folgenden Zwecken genutzt:
III.2.2 Rechtsgrundlage Panorama- und Großgruppenaufnahmen
Soweit Aufnahmen als Panoramaaufnahmen der Veranstaltung ohne konkreten Fokus auf bestimmte Personengruppen oder als Aufnahmen von Menschenansammlungen von mehr als 10 Personen auf der Veranstaltung gestaltet sind, erfolgt dies auf der Grundlage des berechtigten Interesses des Veranstalters an der Dokumentation der Veranstaltung und bedarf keiner gesonderten Einwilligung der abgebildeten Personen.
III.2.3 Einwilligung Individual- und Kleingruppenaufnahmen
Die mit der Anfertigung von Foto- oder Videoaufnahmen betrauten Personen machen ggf. auch Aufnahmen von einzelnen Teilnehmenden oder kleinen Gruppen. Wenn Sie vermeiden möchten, einzeln oder in einer kleinen Gruppe fotografiert zu werden, geben Sie den Fotograf*innen bitte ein Handzeichen oder machen Sie Ihren Wunsch anderweitig kenntlich.
III.2.4 Widerrufsrecht
Die Einwilligung zu der unter Ziffer III.2.1. konkret geschilderten Verwendung (Daten, Verwendungszweck und Verwendungsart) von Aufnahmen nach Ziffer III.2.3 kann jederzeit ohne Angabe von Gründen per Mail an info@innovative-hochschule.de mit Wirkung für zukünftige Veröffentlichungen widerrufen werden. Vor Widerruf erfolgte Veröffentlichungen dürfen weiter veröffentlicht, verbreitet und online zum Abruf bereitgehalten werden. Bei Widerruf bereits gedruckte Publikationen dürfen verbreitet werden.
III.3. Verwendung der Namensangabe aus der Anmeldung
Beim Erwerb eines Tickets bzw. bei der Anmeldung zu einer Präsenzveranstaltung ist die Angabe des vollen Namens der Teilnehmenden zwingend erforderlich. Der Name wird außerdem auf ein Namensschild für Teilnehmende gedruckt und zur Erstellung von Teilnehmendenlisten verwendet. Beide Dokumente sind nicht öffentlich zugänglich. Teilnehmende können frei entscheiden, ob sie ihr Namensschild sichtbar tragen.